In sehr zahlreichen Beratungsterminen fiel uns immer wieder auf, dass viele Kunden glaubten, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend sei.
Diese leistet jedoch nur auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit, Kindergarten oder Schule und zwar sobald du die Haustüre hinter dir geschlossen hast und während deines Aufenthalts in deiner jeweiligen Einrichtung. Ein kurzer Einkauf nach der Arbeit beendet jedoch schon den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, weil es dann kein direkter Rückweg ist.
Daher nicht verwunderlich, dass ca. 75% aller Unfälle in der privaten Zeit passieren.
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Gute Unfalltarife leisten jedoch auch durch Unfallursachen durch Eigenbewegung, daher ist dringend darauf zu achten, dass dieses mit eingeschlossen ist.
Aus aktuellem Anlass: Wichtig zu prüfen, ob Impfschäden (speziell bei Corona-Schutzmaßnahmen) abgesichert sind.
Bleibt ein dauerhafter Schaden durch ein versichertes Unfallereignis, so leistet die private Unfallversicherung nach der vereinbarten Gliedertaxe und Summe.
Ein Unfallbeispiel:
Du stehst morgens auf und siehst, wie herrlich der Tag wird. Du packst deine Badehose ein und liegst dich den ganzen Tag an den See. Musik ins Ohr und sich backen lassen. So lässt es sich leben. Abends gehst du zum Auto und fühlst dich durch die lange Sonneneinstrahlung nicht wohl. Die Folge: Geistes- und Bewusstseinsstörung.
Du fällst um und schlägst mit dem Hinterkopf auf eine Betonkante. Es bleibt ein dauerhafter Schaden zurück.
Die meisten Mandanten haben beim damaligen Vertragsabschluss ihrer aktuellen Unfallversicherungen ein Paket bin sämtlichen Vereinbarungen und Bedingungen erhalten.
Aber kaum einer schaut dort hinein:
Möchtest du dies selbst nicht erledigen, so kann unser Maklerbüro dir gerne dabei behilflich sein, denn in den Bedingungen gibt es einen Absatz.
„In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?“
Sehr viele unserer Mandanten waren erstaunt als sie lesen mussten, dass Geistes- und Bewusstseinsstörung u.a. gar nicht versichert war.
Daher würde sich eine kostenlose und unverbindliche Prüfung von bestehenden Verträgen durch unser Maklerbüro anbieten und sich lohnen.
Testen Sie uns!
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